Der Inhalt des Bewerbungsschreibens ist für den Erfolg deiner Bewerbung von zentraler Bedeutung. Ein sauber verfasstes, individuelles Anschreiben ist oft ausschlaggebend für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Doch wie genau lässt sich der Inhalt des Bewerbungsschreibens überzeugend gestalten?
Im Internet findest du zahlreiche Muster für Bewerbungsschreiben. Sie dienen vor allem der Orientierung bei der einheitlichen Gestaltung und dem übersichtlichen Aufbau des Anschreibens. Da ein individueller Inhalt des Bewerbungsschreibens aber Grundvoraussetzung für eine überzeugende Bewerbung ist, empfiehlt es sich, die Vorlagen an deine persönliche Situation anzupassen.
Der Inhalt des Bewerbungsschreibens sollte sich hauptsächlich aus Informationen und Fakten zusammensetzen, die für die jeweilige Stelle relevant sind. Darunter fallen Punkte wie deine Motivation, dein Bezug zum Unternehmen sowie zentrale berufliche Erfahrungen und Soft Skills.
Die Anschrift im Bewerbungsschreiben sollte stets mit der aus der Stellenausschreibung übereinstimmen. Dabei richtest du die Anrede in der Regel an eine einzige Person, die du gezielt ansprichst.
Sofern im Stellenangebot keine Ansprechperson genannt wird, kann es sich lohnen, diese über ein Vorab-Telefonat in Erfahrung zu bringen. Dadurch beweist du Initiative, Problemlösefähigkeit und Engagement. Nur im Ausnahmefall nutzt du die unpersönliche Ansprache „Sehr geehrte Damen und Herren“. Nennt die Ausschreibung zwei Personen, adressierst du im Anschreiben grundsätzlich beide.
Gelungene Anschreiben in einer guten Bewerbung beginnen mit einer Einleitung, die einen direkten Bezug zum Unternehmen herstellt. Dies signalisiert dem Arbeitgeber, dass du dich mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hast. Standardsätze wie „Hiermit bewerbe ich mich um die Stelle als ...“ sind tabu.
Viele Beispiele für Bewerbungsschreiben enthalten einen Satz zum Thema Gehaltsvorstellungen. Diese solltest du jedoch nur erwähnen, sofern es in der Stellenausschreibung gefordert ist. Besonders bei tariflich geregelten Löhnen fällst du mit solchen Angaben sogar negativ auf, da die Vergütung in diesem Fall fest geregelt ist. Wer sich auf eine entsprechende Stelle bewirbt, sollte das jedoch wissen.
Zum einen sollte – zumindest bei Stellen, die unbefristet oder für länger als ein Jahr zu besetzen sind – immer ein Jahresgehalt genannt werden. So signalisierst du, dass du langfristig im Betrieb bleiben möchtest und deckst nebenbei das Thema Zusatzzahlungen ab. Einige Firmen zahlen nämlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder sogar Prämien.
Zum anderen solltest du darauf achten, stets runde Summen zu nennen, beispielsweise ein Brutto-Jahresgehalt von 36.000 Euro.
Bevorzugt wird von vielen Personalbeauftragten übrigens die Nennung konkreter Zahlen. Indirekte Sätze wie „Bei meinen Gehaltsvorstellungen bin ich verhandlungsbereit“ erwecken dagegen den Eindruck, dass du den Job um jeden Preis annehmen würdest.
Der Schlusssatz im Anschreiben fordert am besten aktiv zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch auf. Er könnte also lauten: „Ich freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch.“ Einige Muster-Anschreiben bieten hier durchaus brauchbare Variationen, die sich hervorragend als Schlussformel eignen.
Früher war es üblich, alle beiliegenden Dokumente vollständig im Bewerbungsschreiben aufzulisten. Deshalb enthalten viele Beispiele für Bewerbungsschreiben noch den Begriff „Anlage“. Diese Vorgabe ist allerdings schon lange veraltet. Stattdessen steht es dir mittlerweile frei, ob du ausdrücklich auf die Anlagen hinweist.
Denn weil nach dem Bewerbungsschreiben selbstverständlich weitere Dokumente folgen, ist es überflüssig, die Anlagen gesondert zu erwähnen. Trotzdem auf sie zu verweisen, zählt aber noch lange nicht als fataler Fehler in der Bewerbung. Das gilt im Übrigen auch für das Anlagenverzeichnis. Es ist zwar ebenfalls überholt, es führt aber in der Regel nicht zur Aussortierung der Bewerbung, wenn es trotzdem vorliegt.
Wichtig bleiben vor allem die fachlichen Qualifikation und die Nachweise durch entsprechende Arbeitszeugnisse. Ob bereits im Inhalt des Bewerbungsschreibens auf die Bewerbungsanlagen verwiesen wird, ist in der Regel irrelevant.
Letzte Aktualisierung am 31.05.2024
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